FAQ’s
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Für eine Untervermietung benötigen Sie das schriftliche Einverständnis des Vermieters. Die Verwaltung benötigt den Untermietvertrag. Die Wohnungen dürfen nicht auf Vermietungsplattformen wie z.B. Airbnb weitervermietet werden.
Darf meine Wohnung auf einer Vermietungsplattform wie Airbnb oder ähnliches ausschreiben oder vermieten?
Nein, wir erlauben dies nicht.
Ich möchte ein Haustier anschaffen. Wie ist das Vorgehen?
Bitte kontaktieren Sie uns und fragen Sie schriftlich nach der Erlaubnis. Wenn der Vermieter zustimmt, wird ein Mietvertragszusatz für Haustiere erstellt.
Ich möchte mir eine eigene Waschmaschine in der Wohnung installieren lassen.
Bitte kontaktieren Sie uns und fragen Sie schriftlich nach der Erlaubnis. Wenn der Vermieter zustimmt, wird ein Mietvertragszusatz für Waschmaschinen erstellt.
In meiner Wohnung ist ein Schaden entstanden. Wie muss ich vorgehen?
Sie melden uns den Schaden umgehend damit wir die nötigen Schritte organisieren können.
Bei welchem Notfall darf ich ausserhalb der Bürozeiten einen Handwerker aufbieten?
Wenn der Hauswart nicht erreichbar ist, können Sie bei Wasserschäden, Heizungsausfällen, Schlüsselverlust o.ä. direkt einen Notfallhandwerker ausserhalb der Bürozeiten aufbieten. Bitte verwenden Sie hierfür zwingend unser Merkblatt über Notfallhandwerker.
Was soll ich bei Mieterstreitigkeiten tun?
Grundsätzlich empfehlen wir das direkte Gespräch mit Ihrem Nachbar. Lässt sich das Problem nicht bilateral lösen, senden Sie uns Ihre Anliegen schriftlich ein und beschreiben Vorfälle, mit Datum möglichst detailliert.
Warum muss ich eine Wohnung oder einen Parkplatz im Voraus besichtigen, wenn ich das Objekt mieten will?
Damit keine nachträglichen Unklarheiten oder Missverständnisse entstehen, vermieten wir keine Objekte, welche nicht besichtigt werden.
Ich ziehe vom Ausland in die Schweiz. welche Unterlagen / Angaben werden für eine Bewerbung benötigt?
Bewerbungsformular, Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag, Referenzen des Arbeitgebers und Betreibungsauskunft.
Warum empfehlen wir Mietern den Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung deckt selbstverschuldete Schäden wie beschädigte Lavabos, Herdplatten etc..